Innerhalb von einem Jahr (Einreisedatum in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Personen mit einem Führerausweis aus der EU oder einem EFTA-Staat sind von der Kontrollfahrt befreit:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Östereich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Sowie: Andora, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Marokka, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (nur Kat. A1 und B), Tunesien, USA

Änderungen vorbehalten

Personen mit einem Führerausweis aus einem anderen Staat müssen innerhalb von 3 Monaten die Kontrollfahrt absolvieren. Sollte die Kontrollfahrt negativ sein muss im ordentlichen Verfahren
(Theorieprüfung, Verkehrskundeuntericht, praktische Führerprüfung) der Führerausweis erworben werden.
Es gibt keine Möglichkeit die Kontrollfahrt zu wiederholen.